Wichtiger Hinweis zur Antragshilfe!

VT-Fallkonzepte erstellen

Wir stellen Ihnen diagnostische Verfahren zur Informationserhebung zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Daten-Auswertung durch Erstellung von Fallkonzepten in hoher Qualität. Diese Fallkonzepte unterstützen Ihre Arbeit und dienen der Qualitätssicherung.

Die Fallkonzepte werden auf Basis von Informationen verfasst, die im Regelfall über Fragebögen erhoben werden. Zuverlässigkeit und Gültigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sind von Ihnen zu gewährleisten. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zur ergänzenden telefonischen Datenerhebung. Die Fragebögen wurden so entwickelt, dass sie alle relevanten Einzelfall-Aspekte in strukturierter Art und Weise erheben und eine ebenfalls strukturierte Auswertung ermöglichen. Entsprechend strukturierte Vorgehensweisen erhöhen die Validität und werden damit auch dem einzelnen Menschen besser gerecht.

Von uns erstellte Fallkonzepte sind nicht an die Antragsstellung für Psychotherapien gebunden. Vielmehr sind diese Fallkonzepte auch dann inhaltich sinnvoll und hilfreich, wenn kein ausführlich begründeter Antrag gestellt werden muss. Sofern Sie die Fallkonzepte zur Unterstützung bei der Berichterstellung nutzen möchten, können Sie diese als einen Konzeptentwurf betrachten, den Sie nutzen und von dem Sie sich anregen lassen dürfen, wenn Sie nachfolgend den eigentlichen Bericht erstellen.

Die von uns gewährleistete umfassende Informationserhebung maximiert die inhaltliche Qualität, Aussagekraft und Stimmigkeit der Fallkonzepte und wirkt sich damit mittelbar auch positiv im Sinne einer Supervision auf Ihre diagnostische und therapeutische Arbeit aus.

Allen schweigepflichtsbezogenen Anforderungen wird in unserer Vorgehensweise entsprochen. Die Patienten sind von der Nutzung unserer Dienstleistung zu informieren, um Transparenz herzustellen. Dies wird bisher sehr positiv aufgenommen. Trotzdem ist es wichtig, die Daten auf den Fragebögen zu anonymisieren, bevor Sie sie an uns weiterleiten.